Endkundenmarkt
Die Haushaltskunden in Deutschland nutzen zunehmend den Wettbewerb: Zahlreiche neue Anbieter, aber auch viele etablierte
Energieversorger bieten ihre Produkte überregional oder sogar bundesweit an. Im Durchschnitt können die Haushaltskunden bei
Strom unter 85 Anbietern auswählen, bei Gas sind es 22 Unternehmen. Beim lokalen Energieversorger können die Kunden in der Regel zusätzlich zum Grundversorgungstarif unter weiteren Angeboten wählen. Die Produktpaletten der Energieversorger umfassen zudem oft auch Ökostrom- und Bio-Erdgas-Tarife.
Die wettbewerbliche Gestaltung der Rahmenbedingungen des Endkundenmarktes ist ein vorrangiges Anliegen der Vertriebsgremien des BDEW. Neben der Analyse aktuelle Entwicklungen und Identifizierung wettbewerbshemmender Rahmenbedingungen (Bsp. § 29 GWB) setzt sich der BDEW für fairen Wettbewerb ein und beobachtet aktuelle Marktentwicklungen.
01. November 2010 | |
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Mehrwertsteuer-Einnahmen aus der EEG-Umlage für Sonderfonds nutzenDie Steigerung der sog. EEG-Umlage um ca. 70 Prozent im Jahr 2011 bringt erhebliche zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller forderte am 18. Oktober 2010, diese Windfallprofits der öffentlichen Hand in den geplanten Energie- und Klimafonds fließen zu lassen. Vor allem Stadtwerke sowie kleine und mittlere Energieunternehmen sollen damit den Umbau der Energiewirtschaft vorantreiben. mehr... |
28. Juli 2010 | |
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Stromverbrauchspauschale für öffentliche Telekommunikationseinrichtungen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 unverändertDer Pauschalwert für den jährlichen Stromverbrauch von öffentlichen Telekommunikationseinrichtungen der Deutschen Telekom AG wie Fernsprechsäulen oder Fernsprechhäuschen beläuft sich für die kommenden drei Jahre (2011, 2012 und 2013) - wie bereits seit 2008 - auf 250 Kilowattstunden (kWh) je Einrichtung. Darauf hat sich die Stromwirtschaft mit der Telekom Anfang Juli 2010 verständigt. 40 Prozent der Pauschale entfallen auf den Schwachlastverbrauchsanteil. Für Fernsprechsäulen mit Display beträgt die Verbrauchspauschale je nach Anlagentyp 500 bzw. 1.250 kWh pro Jahr und Anlage. Die Verbrauchspauschale und der Schwachlastanteil von 40 Prozent der Pauschalen sind bundesweit gültig. Der Verbrauch ist nach dem jeweils gültigen Preis der Grundversorgung abzurechnen. mehr... |
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